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Systematisches Versagen in Deutschland; Skandal um Diskriminierung und Gleichgültigkeit 2026

Systemversagen RLP: Skandal um Diskriminierung & Ignoranz 2026

2023 wurde ich unter zutiefst diskriminierenden Umständen aus dem öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz entlassen, konkret aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG). Seit diesem Tag habe ich mich an jede Beschwerde- und Aufsichtsbehörde gewandt, die ich kenne. Die Antwort war fast überall dieselbe: Schweigen oder „Wir sind nicht zuständig“.

Am 5. Januar 2026 habe ich eine offizielle Eingabe an über 4000 entscheidungstragende Politiker und Medien in Deutschland geschickt. Das Ziel ist es, das systematische Versagen der Aufsichtsbehörden in diesem Bundesland aufzudecken. Diese Seite dokumentiert transparent und belegt alle Schritte des Falles und wird regelmäßig aktualisiert.

Aktueller Stand des Verfahrens (Letztes Update: 14. Mai 2026)

  • Europäische Beschwerde: Meine Beschwerde wurde von der Europäischen Kommission offiziell angenommen und wird geprüft. Die nächsten Schritte hängen von der internen Bewertung der eingereichten Unterlagen ab.
  • Verwaltungsgericht Mainz: Die Untätigkeitsklage wurde unter dem Aktenzeichen 1 K 242/26.MZ eingereicht und ist anhängig. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.
  • Neue Dokumente des Ministeriums: Nach Einreichung der Klage hat das Ministerium erstmals Dokumente vorgelegt, deren Existenz es zuvor ausdrücklich bestritten hatte. Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass mehrere gesetzliche Vorgaben, darunter die Pflicht zur Aufklärung, Dokumentation und Anhörung des Betroffenen, nicht eingehalten wurden.
  • Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfDI): Am 26. April 2026 habe ich neue Unstimmigkeiten an diese Behörde gemeldet und noch keine Antwort erhalten. Da dieser Prozess läuft, veröffentliche ich vorerst keine weiteren Details. Sollte die Antwort nicht überzeugend sein, werde ich sie ausführlicher schildern.

Der Fall auf einen Blick

DatumEreignis
2023Diskriminierende Entlassung; Beschwerden beim Personalrat, der Leitung, dem Ministerium und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes blieben unbeantwortet
5. Januar 2026Versand einer offiziellen Eingabe an über 4000 Politiker und Medien
10. Januar 2026Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) räumt ein, nicht unabhängig zu sein
14. Januar 2026Das Oberverwaltungsgericht (OVG) vergibt ein Aktenzeichen für meine Korrespondenz
15. Januar 2026Der Bürgerbeauftragte eröffnet den Fall unter dem Aktenzeichen U 58/26
19. Januar 2026Das Ministerium behauptet, der Fall sei 2023 „umfassend“ geprüft worden; Antrag auf Akteneinsicht
21. Januar 2026Kontaktaufnahme durch den Landtagsabgeordneten Michael Vosshulte (CDU)
21. Februar 2026Das Ministerium verlängert die Antwortfrist
25. Februar 2026Offizielles Einschalten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI)
23. März 2026Das Ministerium bezeichnet die Existenz der Dokumente von 2023 als „Missverständnis“
24. März 202614-tägiges Ultimatum an das Ministerium und Aufsichtsbeschwerde beim LfDI
8. April 2026Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht Mainz
21. April 2026Der Bürgerbeauftragte des Landes bestätigt offiziell die Existenz einer „Stellungnahme von 2023“
14. Mai 2026Offizielle Annahme der Beschwerde bei der Europäischen Kommission

Vollständiger Update-Bericht (von neu nach alt)

22. April 2026: Offizielle Bestätigung der „Stellungnahme von 2023“ und Gang vor Gericht

Nach meinem Ultimatum an das Ministerium und der Aufsichtsbeschwerde beim LfDI hat sich die Lage in den letzten Wochen grundlegend geändert. Mehrere neue Dokumente belegen nun offiziell, dass das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG) monatelang widersprüchliche Informationen geliefert und Teile der Akte verschwiegen hat.

1. Offizielle Bestätigung des Bürgerbeauftragten: Am 21. April 2026 erhielt ich einen Brief des Bürgerbeauftragten, der erstmals offiziell bestätigt, dass das Ministerium 2023 eine Stellungnahme zu meinem Fall erstellt und diese ausschließlich an den Bürgerbeauftragten geschickt hat. Diese Bestätigung steht in direktem Widerspruch zur Behauptung des Ministeriums vom 23. März 2026, als es die Existenz jeglicher Dokumente als „Missverständnis“ bezeichnet hatte.

2. Schweigen zu meiner rechtlichen Einschätzung: Mein juristisches Schreiben vom 10. März 2026 zu Verstößen gegen die Transparenz, der Verletzung des rechtlichen Gehörs, möglichen EU-Rechtsverstößen und dem Verdacht auf Willkür blieb komplett unbeantwortet. Der Grund ist jetzt klar: Eine Antwort hätte nicht zum nächsten Narrativ des Ministeriums gepasst.

3. Beginn des Gerichtsverfahrens: Wegen ausbleibender Dokumente und einseitiger Fristverlängerungen habe ich am 8. April 2026 eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht (Aktenzeichen 1 K 242/26.MZ). Das Verfahren läuft, die Gerichtskosten wurden festgesetzt und ich habe dem Gericht neue Dokumente vorgelegt.

4. Strukturelle Dimension: Die Bestätigung des Bürgerbeauftragten zeigt, dass nicht einmal eine unabhängige Stelle Zugriff auf die vollständigen Akten hatte. Das wirft ernsthafte Fragen zur Aktenführung auf Landesebene auf.

Fazit: Die Dokumente existierten, sie wurden mir vorenthalten, das Ministerium hat widersprüchliche Darstellungen geliefert, und nun hat eine offizielle Stelle diesen Widerspruch bestätigt. Ich gehe weiter den Weg der Transparenz. Das Verstecken von Dokumenten gefährdet nicht nur einen persönlichen Fall; es untergräbt das öffentliche Vertrauen in den Rechtsstaat.

25. März 2026: Ultimatum an das Ministerium und Aufsichtsbeschwerde beim LfDI

Nach über zehn Wochen Hinhaltetaktik hat das Ministerium plötzlich die Existenz der Prüfung von 2023 als „Missverständnis“ bezeichnet. Als Reaktion darauf habe ich am 24. März 2026 rechtliche und politische Schritte eingeleitet:

1. 14-tägiges Ultimatum an das Ministerium: Ich habe offiziell gefordert, mir innerhalb von 14 Tagen vollständige Akteneinsicht zu gewähren.

  • Rechtsgrundlage: Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landestransparenzgesetz (LTranspG RLP).
  • Offensichtlicher Widerspruch: Die Behörden bestätigten zunächst die Existenz einer gründlichen Prüfung aus dem Jahr 2023 und sagen nun, es gäbe keine Dokumente. Das ist rechtlich nicht haltbar. Maßgeblich ist allein, dass diese Informationen meine Person betreffen.
  • Konsequenz: Lässt die Frist (7. April 2026) fruchtlos verstreichen, steht der Weg der Untätigkeitsklage gemäß § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) offen.

2. Aufsichtsbeschwerde beim LfDI (Aktenzeichen LfDI 900-0009#2026/0040-0104):

  • Trödelei: Ich wollte geklärt wissen, warum der LfDI trotz meiner ausdrücklichen Warnungen vor der Gefahr des Aktenverlusts die einseitigen Fristverlängerungen des Ministeriums akzeptiert hat.
  • Verdacht auf institutionelle Willkür: Wenn eine oberste Landesbehörde erst die Existenz von Dokumenten bestätigt und sie dann abstreitet, hat sie den Rahmen des Grundgesetzes verlassen (Art. 3, Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz).

3. CC an Bundesinstitutionen, Parteien und Medien: Um das Schweigen zu brechen, gingen beide Schreiben zeitgleich in Kopie (CC) an diese Stellen raus, darunter: das Bundespräsidialamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundestags- und Landtagsbüros (u. a. Kocak von Die Linke, Welschbach von der CDU und das BSW), die Antidiskriminierungsstelle (ADB RLP) und die Redaktion des Spiegel (Der Spiegel).

Mein Fazit: Das System versucht, sich mit Ausreden und nachträglichem Aktenleugnen aus der Verantwortung zu ziehen. Doch unsere lückenlose und detaillierte Chronologie beweist das Gegenteil. Ich lass mich von dieser bürgerfeindlichen Bürokratie nicht mürbe machen. Wer Akten verschwinden lässt, zerstört das Vertrauen in den gesamten Rechtsstaat.

15. März 2026: Erneute Fristverlängerung und Verschärfung der juristischen Schritte

Trotz der offiziellen Vermittlung des LfDI zieht das Ministerium weiter die Zeit:

  • Erneute Verzögerung: Das Ministerium hat mal wieder vier Wochen Verlängerung gefordert. Es ist nicht hinnehmbar, dass für die Herausgabe von Unterlagen zu einer Akte, die angeblich 2023 „geschlossen“ wurde, inzwischen mehr als zehn Wochen nötig sein sollen.
  • Juristische Konfrontation: Ich habe das Ministerium und den LfDI offiziell mit 18 Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben konfrontiert; darunter Artikel 3 und 19 des Grundgesetzes, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie § 12 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG RLP), der auf eine „unverzügliche“ Bereitstellung von Informationen pocht.
  • Meine Forderung: Eine oberflächliche Stellungnahme akzeptiere ich nicht. Bleiben die Unterlagen unvollständig oder wird zu diesen 18 Punkten nicht exakt argumentiert, steht der Weg für eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO offen.

Wer Zeit schindet, will die Wahrheit vertuschen. Ich werde nicht zulassen, dass die Bürgerrechte durch mürbende Verwaltungstaktiken mit Füßen getreten werden.

28. Februar 2026: Widersprüche im Ministerium und Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten

  • Hinhaltetaktik des Ministeriums: Nach monatelangem Schweigen hat das Ministerium am 21. Februar reagiert und unter dem Vorwand der „Komplexität der Materie“ und der „Notwendigkeit von Drittanhörungen“ die Antwortfrist verlängert. Dabei hatte es zuvor behauptet, der Vorgang aus 2023 sei komplett abgeschlossen.
  • Einschaltung des LfDI: Am 25. Februar 2026 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) unter dem Aktenzeichen 900-0009#2026/0040-0104 offiziell das Verfahren eröffnet und das Ministerium zur Stellungnahme bezüglich der Nicht herausgabe von Unterlagen aufgefordert.
  • Die unbeantwortete Frage: Wenn die Prüfung 2023 abgeschlossen war, warum braucht man jetzt plötzlich „Dritte“ und „mehr Zeit“, um genau dieselben Dokumente rauszugeben? Dieser Widerspruch zeigt, dass damals eben nicht fair und transparent ermittelt wurde.

19. Februar 2026: Antwort des Bundesamts für Justiz und Sackgasse beim Hinweisgeberschutzgesetz

Die Antwort der Meldestelle des Bundes im Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eingetrudelt. Die Behörde bestätigte, dass sie all meine Dokumente geprüft hat – einschließlich der Gleichgültigkeit der Landesbehörden und des Einschüchterungsversuchs durch einen Landtagsabgeordneten –, erklärte jedoch, nicht einschreiten zu können.

Der Grund ist eine absurde rechtliche Sackgasse: Weil ich meinen Fall bereits auf YouTube öffentlich gemacht habe, falle ich nicht mehr unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Ihrer Auslegung nach schützt das Gesetz nur diejenigen, die intern unverschlüsselte Informationen melden.

Meine Schlussfolgerung: Das ist ein Paradoxon im Rechtsstaat. Wer den Mut hat, Missstände öffentlich zu machen, verliert nach dieser Lesart seinen gesetzlichen Schutz als Whistleblower. Der Kern des Problems – die systematische Diskriminierung und das Schweigen der Behörden in Rheinland-Pfalz – bleibt nach wie vor unbeantwortet.

5. Februar 2026 (16. Bahman 1404): Drei neue Antworten

Bundeskanzleramt: Mein Fall ist im Kanzleramt angekommen. In einer offiziellen Rückmeldung wurde neben der Bedeutung des Anliegens für die Bundesregierung auf strukturelle Mängel hingewiesen und eine Weiterverfolgung über das Bundesamt für Justiz nahegelegt. Während die oberste Exekutive des Landes das Thema für prüfwürdig hält, hüllen sich die Landesbehörden weiter in Schweigen.

Bundespolizeikommissar: Wie nicht anders zu erwarten, hat er sich für unzuständig erklärt, da der Fall das Landesamt in Rheinland-Pfalz betrifft und nicht die Bundespolizei. Jede Behörde beweist penibel ihre „Unzuständigkeit“, aber die Hauptfrage bleibt unbeantwortet: Wer kontrolliert die Kontrolleure, wenn ein ganzes Bundesland schweigt?

Widersprüche in den Antworten von Die Linke: Das Abgeordnetenbüro von Caren Lay (Die Linke) hat die Tiefe der Sache begriffen und den Fall an den Antirassismus-Experten weitergereicht, während die Bundesgeschäftsstelle derselben Partei mich mit einer Standardantwort einfach nur an einen Anwalt verwiesen hat. Dieser Kontrast zeigt, dass die politische Führung oft weit weg von der Realität struktureller Diskriminierung ist, während sich manche Abgeordneten persönlich einsetzen.

24. Januar 2026 (4. Bahman 1404): Fortschritte bei den offiziellen Prüfungen

  • Bürgerbeauftragter (U 58/26): In einem neuen Schreiben wurde bestätigt, dass die Versäumnisse des Ministeriums und der Aufsichtsbehörden geprüft werden.
  • CSU: Ein zweiter Vorgang wurde unter der Nummer CSU-275327-B5B4N9 registriert.
  • BSW: Meine Beschwerde wurde unter der Nummer 30118216 erfasst.
  • Antidiskriminierungsstelle (ADB): Die erforderlichen Unterlagen für eine fachliche Dokumentation wurden übermittelt.

21. Januar 2026 (1. Bahman 1404): Der Fall hat den Landtag erreicht

Herr Michael Wäschenbach, Landtagsabgeordneter (CDU) und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, hat mich persönlich kontaktiert; kurz vor der Verabschiedung des neuen Antidiskriminierungsgesetzes für das Land. (Dieses Gesetz trat im Februar 2026 unter dem Namen „ Landesgesetz zur Gleichstellung von Chancen, Demokratie und Vielfalt“ (LGCDV) in Kraft.)

  • Thema: Herr Wäschenbach erkundigte sich nach dem Stand meines Falles (U 58/26) und danach, wie die Aufsichtsbehörden agieren.
  • Meine Antwort: Das aktuelle System ist marode; die Antidiskriminierungsstelle (LADS) hat ihre mangelnde Unabhängigkeit eingeräumt und das Ministerium behauptet den Fall zu prüfen, ohne auch nur ein einziges Mal mit dem Betroffenen gesprochen zu haben.
  • Bedeutung: Mein Fall wurde im Landtag als Realsatire bzw. konkretes Beispiel für die Kritik am neuen Gesetz eingebracht: Bringt dieses Gesetz tatsächlich Unabhängigkeit und Durchsetzungskraft oder ist es nur Makulatur?

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19. Januar 2026 (29. Dey 1404): Die Behauptung des Ministeriums und Antrag auf Akteneinsicht

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat auf meinen offiziellen Bericht geantwortet; ein Paradebeispiel dafür, wie Bürgerrechte hinter bürokratischen Mauern übergangen werden.

  • Die Behauptung des Ministeriums: Meine Akte sei im Jahr 2023 „umfassend“ geprüft und dokumentiert worden.
  • Die Realität: Im gesamten Jahr 2023 gab es keinen einzigen Kontakt oder ein Gespräch mit mir. Eine Aktenprüfung, ohne die betroffene Person anzuhören, ist ein offener Schlag ins Gesicht des Rechts auf rechtliches Gehör.
  • Meine Reaktion: Nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) habe ich offiziell Akteneinsicht und die Herausgabe der angeblichen Dokumente beantragt. Wenn die Prüfung wirklich stattgefunden hat, müssen die Unterlagen auch auf den Tisch.

16. Januar 2026 (26. Dey 1404): Eingangsbestätigung der AfD

Die Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland (AfD) hat den Erhalt der Unterlagen per automatischer Bestätigung mit der Vorgangsnummer #78441180 registriert. Damit sind nun politische Kräfte aus dem gesamten Spektrum, von der Regierung bis zur Opposition, offiziell über dieses systemische Versagen informiert.

15. Januar 2026 (25. Dey 1404): Verfahrenseröffnung bei der Bürgerbeauftragten

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat meine Beschwerde unter dem Aktenzeichen U 58/26 offiziell registriert. Die Bürgerbeauftragte dachte zuerst, es handele sich um eine Arbeitsamtsangelegenheit. Ich habe klargestellt, dass es in meiner Beschwerde nicht nur um eine persönliche Kündigung geht, sondern um das „Schweigen von Ministerien und Aufsichtsbehörden“ angesichts von Korruption und Diskriminierung.

14. Januar 2026 (24. Dey 1404): Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts (OVG)

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat meine Eingabe offiziell erfasst und ihr das Aktenzeichen 1402E26-OVG RP-0001 zugewiesen. Auch wenn das Gericht sagt, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage für ein Eingreifen sieht, zeigt diese Registrierung, dass mein Bericht über das strukturelle Versagen der Behörden nun im juristischen System des Landes aktenkundig und nicht mehr unter den Teppich zu kehren ist.

12. Januar 2026 (22. Dey 1404): CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Hessischer Landtag

CSU: Meine Beschwerde wurde unter der Nummer CSU-222693-J8P2Y7 in der Datenbank der Partei registriert und wird geprüft.

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag: Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg schrieb unter Berufung auf die Gewaltenteilung, dass das Parlament keine Rechtsberatung erteilen könne und ich mir einen Anwalt nehmen müsse. Meiner Ansicht nach ist das ein Paradebeispiel für politische Drückebergerei. Ich hatte keine Rechtsberatung gewollt, sondern die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollfunktion eingefordert. Wenn das Parlament sich gegenüber dem Schweigen der Exekutive nicht in der Verantwortung sieht, entsteht eine gefährliche Lücke im Rechtsstaat.

Hessischer Landtag: Da die Zuständigkeit bei den Behörden in Rheinland-Pfalz liegt, wurde das Anliegen offiziell an die dortige Bürgerbeauftragte weitergeleitet; ein wichtiger Schritt, um den Druck auf die Verantwortlichen in Mainz zu erhöhen.

10. Januar 2026: Antwort der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS)

Ich habe eine Antwort von Mechthild Garweg-Koch, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (LADS) im Ministerium für Familie und Kultur, erhalten, die meine Hauptkritikpunkte voll und ganz bestätigt:

  • Fehlende Unabhängigkeit: Die Stelle hat offiziell eingeräumt, dass sie als untergeordnete Behörde des Ministeriums „nicht unabhängig“ ist und keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Ämtern besitzt.
  • Flucht hinter Fristen: Statt das Verhalten der Vorgesetzten und das Schweigen der Behörden zu untersuchen, wurde sich auf den Ablauf der Fristen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berufen.
  • Systemversagen: Opfer staatlicher Diskriminierung werden im Grunde im Stich gelassen, sobald die internen Aufsichtsbehörden auf stur schalten.

Wenn eine staatliche Antidiskriminierungsstelle selbst zugibt, dass sie nicht unabhängig ist und sich hinter Paragrafen versteckt, steht der Rechtsstaat auf dem Spiel. Dieser Schriftverkehr ist ein weiterer Beweis dafür, dass ein unabhängiger Untersuchungsausschuss zwingend notwendig ist.

Vollständiger Text des Schreibens an die Bundestagsabgeordneten (Januar 2026)

Dies ist die deutsche Fassung der Dokumente, die im Januar 2026 an über 4000 politische Entscheidungsträger in Deutschland geschickt wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein offizieller Appell bezüglich des systemischen Versagens des Rechtsstaates im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der Fall, der in den unten verlinkten Videos dokumentiert ist, offenbart eine schwere Verletzung der staatlichen Schutzpflichten und des Grundgesetzes (Art. 3 Grundgesetz).

Nach einer unfairen und diskriminierenden Entlassung im öffentlichen Dienst verweigerten sämtliche Kontroll- und Beschwerdeinstanzen, an die ich mich wandte, jegliche Reaktion. Dieses institutionalisierte Schweigen ist selbst ein klares Beispiel für Diskriminierung und ein Zeichen für eine fundamentale Fehlfunktion unseres Rechtsstaates.

Sachverhalt: Ignoranz als institutionalisierte Diskriminierung
Nach meiner Entlassung im Jahr 2023 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit unter zutiefst diskriminierenden Bedingungen setzte eine Kette des Schweigens ein:

  • Ich wandte mich an den Personalrat, die Abteilungsleitung und die Behördenleitung.
  • Ich kontaktierte Aufsichtsbehörden und das zuständige Ministerium.
  • Sogar die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ließ meine Anfrage unbeantwortet.

Dieses völlige Ausbleiben einer Antwort verstößt gegen das gesetzliche Beschwerderecht (nach § 13 AGG). Zudem muss mein Anliegen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bewertet werden, da es systemische Mängel in der öffentlichen Verwaltung aufdeckt.

Einschüchterung statt Aufklärung
Nachdem ich meine Erfahrungen öffentlich gemacht hatte, wurde direkt versucht, mich einzuschüchtern. Ein Grünen-Abgeordneter des Landtags schrieb mir:

„Guten Abend, werden Sie für diesen Schwachsinn bezahlt oder machen Sie das ehrenamtlich? ... Alles, was einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt, werde ich sofort zur Anzeige bringen. Versprochen. Der Rest ist mir egal.“ (Josef Winkler, MdL)

Mein Appell und meine Forderung
Ich kämpfe nicht nur für mich selbst – an diesen Schmerz habe ich mich gewöhnt. Ich kämpfe für meine Kinder und für kommende Generationen, damit Diskriminierung in unserer Gesellschaft keinen Platz hat. Als vom Volk gewählte Abgeordnete fordere ich Sie auf:

  1. Untersuchen Sie das strukturelle Versagen staatlicher Institutionen im Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden.
  2. Lassen Sie nicht zu, dass Grund- und Bürgerrechte durch die Gleichgültigkeit von Behörden mit Füßen getreten werden.

Ich sehe Ihrer Eingangsbestätigung sowie der Mitteilung konkreter Schritte für die Zukunft mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen, Omid

Videodokumentation des Falles