
Es gibt im Strafgesetzbuch den Paragrafen § 353b „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“.
Wer dagegen verstößt, der kann bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen oder muss eine hohe Geldstrafe zahlen.
Es gibt im Strafgesetzbuch den Paragrafen § 353b „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“.
Wer dagegen verstößt, der kann bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen oder muss eine hohe Geldstrafe zahlen.