Es gibt im Strafgesetzbuch den Paragrafen § 353b „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“.
Wer dagegen verstößt, der kann bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen oder muss eine hohe Geldstrafe zahlen.
Link: https://youtu.be/WF4MEHQthw8
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