"Wer einmal zu sich selbst gefunden hat, der kann nichts auf dieser Welt mehr verlieren." (Stefan Zweig)

Systemversagen RLP: Skandal um Diskriminierung & Ignoranz 2026

Systemversagen RLP: Skandal um Diskriminierung & Ignoranz 2026

Hintergrund & Aktueller Stand der Eingabe

Am 05. Januar 2026 habe ich eine offizielle Eingabe an über 4.000 Entscheidungsträger in Politik und Medien versandt. Ziel ist es, auf ein systemisches Versagen der Kontrollinstanzen im Land Rheinland-Pfalz aufmerksam zu machen.

Update

 

Update 24. Januar 2026: Durchbruch bei der Bürgerbeauftragten & neue politische Reaktionen

  • Förmliche Untersuchung eingeleitet (U 58/26): In einem neuen Schreiben vom 22.01.2026 hat die Bürgerbeauftragte des Landes RLP bestätigt, dass sie das Verwaltungshandeln des Ministeriums (MWG), der LADS und der ADD untersucht. Ich wurde aufgefordert, alle Beweise für das systematische Ignorieren meiner Beschwerde aus dem Jahr 2023 einzureichen.

  • Neues Aktenzeichen der CSU: Ein weiterer Vorgang wurde offiziell unter der Nummer CSU-275327-B5B4N9 registriert.

  • Ticket vom BSW erhalten: Auch das Helpdesk-Team des Bündnis Sahra Wagenknecht hat meinen Fall unter der Ticket-Nummer 30118216 aufgenommen.

  • Kooperation mit dem ADB RLP: Ich habe die Einwilligungserklärung zum Datenschutz beim Antidiskriminierungsbüro RLP eingereicht, um den Fall auch auf fachlicher Ebene zu dokumentieren.

Update 21. Januar 2026: Mein Fall erreicht den Landtag – Kontakt durch MdL Michael Wäschenbach

Ein wichtiger Durchbruch: Der Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach (CDU), Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss, hat mich persönlich kontaktiert. Hintergrund ist die bevorstehende Verabschiedung des neuen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Rheinland-Pfalz in der nächsten Woche.

  • Der Kern: Herr Wäschenbach erkundigte sich nach dem Stand meiner Petition (Aktenzeichen U 58/26) und der Reaktion der Behörden.

  • Meine Antwort: Ich habe ihm dargelegt, dass das aktuelle System versagt, da die Antidiskriminierungsstelle (LADS) ihre eigene Machtlosigkeit einräumt und das Ministerium (MWG) Prüfungen behauptet, ohne die Betroffenen jemals anzuhören.

  • Bedeutung: Mein Fall dient nun als reales Beispiel für die Debatte über das neue Gesetz. Es geht darum, ob das neue Gesetz endlich echte Unabhängigkeit und Konsequenzen bei Diskriminierung schafft oder ein „Papiertiger“ bleibt.

 

Update 19. Januar 2026: Ministerium (MWG) behauptet interne Prüfung – Ich fordere Akteneinsicht

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat auf meine offizielle Eingabe reagiert. Die Antwort ist entlarvend für die bürokratische Ignoranz.

  • Die Behauptung: Das Ministerium behauptet, mein Fall sei bereits im Jahr 2023 „ausführlich geprüft“ worden.

  • Die Realität: Zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2023 wurde ich angehört oder auch nur kontaktiert. Eine Prüfung ohne Einbeziehung des Betroffenen verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.

  • Meine Reaktion: Ich habe offiziell Antrag auf Akteneinsicht nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) gestellt. Wenn es eine „ausführliche Prüfung“ gibt, will ich die Dokumente sehen.

Fazit: Das Ministerium versucht, das systematische Versagen der Aufsichtsbehörden hinter formaljuristischen Ausflüchten zu verstecken. Ich werde nicht lockerlassen, bis die volle Transparenz hergestellt ist.

Update 16. Januar 2026: Eingangsbestätigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle

Auch die Alternative für Deutschland (AfD) hat den Empfang meiner Dokumentation bestätigt und den Vorgang in ihrem System registriert.

  • Status: Automatische Eingangsbestätigung erhalten.

  • Ticket-Nummer: #78441180

  • Bedeutung: Damit sind nun Parteien über das gesamte politische Spektrum hinweg über das systematische Behördenversagen in Kenntnis gesetzt.

Update 15. Januar 2026: Bürgerbeauftragte eröffnet Verfahren (U 58/26)

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat meine Eingabe offiziell angenommen.

  • Aktenzeichen: U 58/26

  • Status: In Prüfung.

  • Hintergrund: Die Bürgerbeauftragte prüft nun meine Klarstellung, dass es nicht um einen Arbeitsrechtsstreit geht, sondern um das systematische Ignorieren meiner Beschwerde durch die Ministerien und Aufsichtsbehörden.

 

Update 14. Januar 2026: Offizielles Aktenzeichen vom Oberverwaltungsgericht (OVG) erhalten

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat meine Eingabe nun offiziell registriert und ein Aktenzeichen vergeben. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Dokumentation des institutionellen Schweigens.

  • Status: Offiziell im System des OVG registriert.

    Aktenzeichen: 1402E26-OVG RP-0001

    Bedeutung: Trotz der Behauptung, es gäbe keine „rechtliche Grundlage“ für ein Eingreifen, wurde der Vorgang unter einer offiziellen Nummer im Justizsystem des Landes festgeschrieben. Dies beweist, dass meine Kritik an der „institutionellen Ignoranz“ nun eine aktenkundige Tatsache ist

Update 12. Januar 2026: Offizielles Aktenzeichen von der CSU erhalten

Meine Eingabe zum systematischen Behördenversagen wurde nun auch offiziell von der CSU (Christlich-Soziale Union) registriert.

  • Status: Offiziell bestätigt / In Bearbeitung.

  • Aktenzeichen: CSU-222693-J8P2Y7

Dieser Schritt stellt sicher, dass meine Beschwerde in den Datenbanken der Partei dokumentiert ist und nicht ignoriert werden kann. Jeder Schritt wird hier lückenlos für die Öffentlichkeit und zukünftige europäische Instanzen dokumentiert.

Update 12. Januar 2026: Antwort aus dem Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Abgeordnete Sylvia Rietenberg (MdB) hat auf meine Petition reagiert. In ihrer Antwort verweist sie auf das Prinzip der Gewaltenteilung und empfiehlt mir, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da die Legislative (das Parlament) keine Rechtsberatung durchführen könne.

Meine Analyse: Diese Antwort ist ein klassisches Beispiel für das Ausweichen vor politischer Verantwortung. Ich habe keine Rechtsberatung gesucht, sondern die parlamentarische Kontrollpflicht eingefordert. Wenn staatliche Behörden (Exekutive) bei Diskriminierung systematisch schweigen, ist es die Pflicht der gewählten Volksvertreter, dieses Versagen zu untersuchen. Wer kontrolliert die Behörden, wenn das Parlament sich für unzuständig erklärt? Dies ist ein gefährliches Vakuum in unserem Rechtsstaat.

Reaktion aus Hessen (Erfolg der Eingabe)

Status: Erfolg durch parlamentarische Weiterleitung

Der Hessische Landtag hat auf meine Eingabe vom 05.01.2026 reagiert. Da die Zuständigkeit für das systemische Versagen der Behörden in Rheinland-Pfalz liegt, wurde mein Fall offiziell an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz zur Prüfung und Stellungnahme übermittelt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Druck auf die Verantwortlichen in Mainz zu erhöhen.


Reaktion der Landesantidiskriminierungsstelle RLP (Eingeständnis der Machtlosigkeit)

Status: Institutionelle Ignoranz & fehlende Unabhängigkeit

Am 10.01.2026 erhielt ich eine Antwort von Frau Mechthild Gerigk-Koch, Leiterin der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Die Antwort bestätigt die Kernpunkte meiner Kritik:

  • Keine Unabhängigkeit: Die Stelle gibt offen zu, als Fachreferat im Ministerium „nicht unabhängig“ zu sein und keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Behörden zu besitzen.

  • Flucht in die Verjährung: Anstatt das gemeldete Fehlverhalten der Vorgesetzten und das institutionelle Schweigen inhaltlich aufzuarbeiten, beruft sich die Stelle auf abgelaufene Fristen des AGG.

  • Systemversagen: Die Antwort macht deutlich, dass Betroffene von staatlicher Diskriminierung im Stich gelassen werden, sobald die internen Kontrollinstanzen (wie die Beschwerdestelle nach § 13 AGG) versagen oder schweigen.

Mein Fazit dazu: Wenn eine staatliche Antidiskriminierungsstelle zugibt, nicht unabhängig zu sein und sich bei strukturellen Problemen hinter formalen Fristen versteckt, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Diese Korrespondenz ist ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer unabhängigen Untersuchungskommission.

Hier ist der vollständige Text der Eingabe, die derzeit den Bundestag sowie die Landtage erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist eine offizielle Eingabe bezüglich eines systematischen Versagens des Rechtsstaates in Rheinland-Pfalz. Dieser Fall, dokumentiert in den untenstehenden Videos, enthüllt eine eklatante Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht sowie des Grundgesetzes (Art. 3 GG).

Nach einer mutmaßlich diskriminierenden Entlassung im Öffentlichen Dienst verweigerten sämtliche angeschriebene Kontroll- und Beschwerdestellen jegliche Reaktion. Dieses institutionelle Schweigen ist die eigentliche Diskriminierung und stellt eine fundamentale Funktionsstörung des Rechtsstaates dar.

Der Fall: Ignoranz als institutionelle Diskriminierung

Nachdem ich im Jahr 2023 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit unter Umständen entlassen wurde, die ich als zutiefst diskriminierend empfand, begann eine Kette des Schweigens:

  • Ich wandte mich an den Personalrat, die Abteilungsleitung und den Präsidenten der Einrichtung.
  • Ich kontaktierte die Aufsichtsbehörden und das zuständige Ministerium.
  • Sogar die Antidiskriminierungsstelle (ADS) hat auf meine Anfrage hin nicht reagiert.

Rechtliche Einordnung (Hinweisgeberschutzgesetz & AGG):

Dieses völlige Ausbleiben einer Reaktion stellt eine Verletzung des gesetzlich verankerten Beschwerderechts (§ 13 AGG) dar. Zudem ist meine Eingabe im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu werten, da hier systemische Mängel in der Verwaltung offenbart werden.

Einschüchterungsversuch statt Sachaufklärung

Nach der Veröffentlichung meiner Erfahrungen sah ich mich mit einem konkreten Einschüchterungsversuch konfrontiert. Ein Landtagsabgeordneter der Grünen in RLP schrieb mir:

„Guten Abend, bekommen Sie für diesen Unsinn Geld, oder machen Sie das umsonst? … alles was strafrechtlich relevant ist, bringe ich unmittelbar zur Anzeige. Versprochen. Der Rest ist mir wurscht.“
– Josef Winkler (MdL)

Mein Appell und meine Forderung

Ich kämpfe nicht für mich allein, denn ich habe mich an diesen Schmerz gewöhnt. Ich kämpfe für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, damit Diskriminierung keinen Platz in unserer Gesellschaft findet.

Ich fordere Sie als gewählte Mandatsträger auf:

  1. Untersuchen Sie das strukturelle Versagen der öffentlichen Stellen bei der Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden.
  2. Sorgen Sie dafür, dass die im AGG und GG festgeschriebenen Rechte nicht durch institutionelle Ignoranz ausgehöhlt werden.

Ich erwarte eine Bestätigung über den Eingang dieser Informationen sowie eine Mitteilung über konkrete Schritte für die Zukunft.

Die Dokumentation meines Falles finden Sie hier:

Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=rlZ5ot5dPyM
Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=hNNLHslz-Ok
Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=2IqdWrjB6b4
Teil 4: https://www.youtube.com/watch?v=h-nPqS2IzL0

Mit freundlichen Grüßen,

Omid
www.Omid57.net