Lass die Angst vor dem Scheitern nicht größer sein als die Lust auf das Gelingen.

Systemversagen RLP: Skandal um Diskriminierung & Ignoranz 2026

Systemversagen RLP: Skandal um Diskriminierung & Ignoranz 2026

Hintergrund & Aktueller Stand der Eingabe

Am 05. Januar 2026 habe ich eine offizielle Eingabe an über 4.000 Entscheidungsträger in Politik und Medien versandt. Ziel ist es, auf ein systemisches Versagen der Kontrollinstanzen im Land Rheinland-Pfalz aufmerksam zu machen.

Update

🔵 Update 22. April 2026: Bestätigung der 2023er‑Stellungnahme durch die Bürgerbeauftragte & Eskalation vor Gericht
Nach meinem Ultimatum an das Ministerium und der Aufsichtsbeschwerde beim LfDI hat sich die Lage in den letzten Wochen grundlegend verändert. Mehrere neue Dokumente belegen nun offiziell, dass das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) über Monate hinweg widersprüchliche Angaben gemacht und wesentliche Informationen zurückgehalten hat.

🔵 1. Bürgerbeauftragte bestätigt offiziell die Existenz der Stellungnahme von 2023
Am 21. April 2026 erhielt ich ein Schreiben der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland‑Pfalz. Darin wird erstmals amtlich bestätigt, dass das MWG im Jahr 2023 eine Stellungnahme zu meinem Fall erstellt und ausschließlich an die Bürgerbeauftragte übermittelt hat.

Diese Bestätigung widerspricht direkt der Darstellung des MWG vom 23. März 2026, wonach es sich um ein „Missverständnis“ gehandelt habe und keinerlei Dokumente existierten.

Fakt ist:
Die Stellungnahme existiert.
Sie wurde erstellt.
Sie wurde übermittelt.
Nur mir wurde sie vorenthalten.

Damit ist der zentrale Widerspruch im Verwaltungshandeln nun schwarz auf weiß dokumentiert.

🔵 2. Schweigen des Ministeriums auf meine rechtliche Würdigung
Bereits am 10. März 2026 hatte ich das MWG schriftlich auf schwerwiegende Rechtsverstöße hingewiesen, darunter:

Verletzung des Transparenzgebots (LTranspG, VwVfG)

Missachtung des rechtlichen Gehörs

mögliche Verstöße gegen Art. 41 EU‑Grundrechtecharta und Art. 15 DSGVO

Verdacht auf willkürliches Verwaltungshandeln

Dieses Schreiben blieb vollständig unbeantwortet.

Das nun vorliegende Schreiben der Bürgerbeauftragten bestätigt indirekt, warum:
Eine Antwort wäre nicht mehr mit der späteren Darstellung des MWG vereinbar gewesen.

Das Schweigen des Ministeriums ist damit selbst ein Beweismittel.

🔵 3. Gerichtliche Schritte eingeleitet – Aktenzeichen 1 K 242/26.MZ
Da das MWG weder die Fristen einhielt noch die Akten herausgab, habe ich am 8. April 2026 eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht.

Der Vorgang ist offiziell registriert.
Die Kostenrechnung liegt vor.
Ich habe Ratenzahlung beantragt und gleichzeitig die neuen Beweismittel eingereicht.

Das Gericht wird nun klären müssen:

Warum das MWG die Existenz der 2023er‑Stellungnahme erst bestätigt, dann leugnet

Warum die Akten trotz gesetzlicher Pflicht nicht herausgegeben wurden

Warum selbst die Bürgerbeauftragte die vollständigen Unterlagen nie erhielt

Die Aktenlage spricht für sich.

🔵 4. Politische Dimension: Transparenzdefizite auf Landesebene
Die Bestätigung der Bürgerbeauftragten zeigt, dass selbst eine unabhängige Kontrollinstanz nicht vollständig informiert wurde.
Das wirft grundlegende Fragen auf:

Wie geht eine Landesbehörde mit Dokumentationspflichten um?

Warum werden Stellungnahmen selektiv verteilt?

Welche Rolle spielt politische Verantwortung?

Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Antworten.

🔵 5. Mein Fazit
Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen klar:

Die Akten existieren.

Sie wurden zurückgehalten.

Die Darstellung des Ministeriums war widersprüchlich.

Die Bürgerbeauftragte hat nun unfreiwillig zur Aufklärung beigetragen.

Ich werde den Weg der Transparenz weitergehen – vor Gericht, vor Behörden und in der Öffentlichkeit.
Wer Akten zurückhält oder deren Existenz nachträglich leugnet, gefährdet nicht nur ein individuelles Verfahren, sondern das Vertrauen in den gesamten Rechtsstaat.

 

Update 25. März 2026: Ultimatum an das Ministerium und Aufsichtsbeschwerde beim LfDI

Nachdem das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) nach über 10 Wochen Wartezeit die Existenz der Akten plötzlich als „Missverständnis“ leugnete, habe ich am 24. März 2026 eine umfassende rechtliche und politische Gegenoffensive eingeleitet:

🔴 1. 14-Tage-Ultimatum an das Ministerium (MWG)

Ich habe das Ministerium förmlich aufgefordert, mir innerhalb von 14 Tagen vollständige Akteneinsicht zu gewähren.

  • Rechtsgrundlage: Art. 15 Abs. 1 DSGVO (Auskunftsrecht) i.V.m. dem Landestransparenzgesetz (LTranspG RLP).

  • Der Widerspruch: Es ist rechtlich unhaltbar, dass behördenintern die Existenz einer ausführlichen Prüfung aus 2023 bestätigt wurde, man nun aber behauptet, es gäbe keine Dokumente. Maßgeblich ist allein, dass der Vorgang meine Person betrifft.

  • Konsequenz: Verstreicht diese Frist ergebnislos (Stichtag: 07. April 2026), ist der Weg für die Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO vor dem Verwaltungsgericht endgültig frei.

🔴 2. Aufsichtsbeschwerde beim LfDI (Vorgang: 900-0009#2026/0040-0104)

Gleichzeitig habe ich eine Dienst- und Aufsichtsbeschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) eingereicht.

  • Vorwurf der gezielten Verschleppung: Ich fordere Aufklärung darüber, warum der LfDI trotz meiner ausdrücklichen Warnungen vor Aktenvernichtung die einseitigen Fristverlängerungen des MWG akzeptiert hat.

  • Verdacht auf institutionelle Willkür: Wenn eine oberste Landesbehörde Dokumente erst bestätigt und dann leugnet, verlässt sie den Boden der verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 3, Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG).


📢 Politischer und medialer Druck durch CC-Verteiler

Um das institutionelle Schweigen im Land Rheinland-Pfalz zu brechen, wurden beide Schreiben zeitgleich im CC an höchste Bundesbehörden, Parteien und Medien übermittelt, darunter:

  • Bundespräsidialamt

  • Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

  • Abgeordnetenbüros im Bundestag und Landtag (u.a. Koçak/Die Linke, Wäschenbach/CDU, BSW)

  • Antidiskriminierungsbüro (ADB RLP)

  • Der SPIEGEL (Redaktion)

Mein Fazit: Das System versucht sich durch Ausflüchte und das nachträgliche Bestreiten von Akten aus der Affäre zu ziehen. Die lückenlose Chronologie beweist jedoch das Gegenteil. Ich lasse mich durch bürgerferne Bürokratie nicht ermüden. Wer Akten verschwinden lässt, untergräbt das Vertrauen in den gesamten Rechtsstaat.


Update 15. März 2026: Erneute Fristverlängerung und Verschärfung der Rechtsrüge

Trotz der offiziellen Vermittlung durch den LfDI setzt das Ministerium (MWG) seine Verzögerungstaktik fort:

  • Erneute Verzögerung: Das Ministerium hat erneut eine vierwöchige Fristverlängerung beansprucht. Es ist rechtlich nicht vermittelbar, warum für die Herausgabe von Akten eines angeblich „längst abgeschlossenen“ Falls aus 2023 nun insgesamt über zehn Wochen Bearbeitungszeit benötigt werden.

  • Rechtliche Konfrontation: Als Reaktion auf diese Blockadehaltung habe ich das Ministerium und den LfDI förmlich mit der Verletzung von 18 Rechtsnormen konfrontiert. Darunter fallen schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz (Art. 3 & Art. 19 GG), die EU-Grundrechtecharta sowie gegen § 12 LTranspG RLP, der eine „unverzügliche“ Informationserteilung vorschreibt.

  • Meine Forderung: Ich habe klargestellt, dass eine oberflächliche Stellungnahme nicht akzeptabel ist. Sollten die Akten weiterhin unvollständig bleiben oder die 18 Rechtsverletzungen nicht detailliert begründet werden, ist der Weg für eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO geebnet.

Fazit: Wer die Zeit dehnt, versucht die Wahrheit zu beugen. Ich werde nicht zulassen, dass gesetzliche Bürgerrechte durch bürokratische Ermüdungstaktiken ausgehöhlt werden.

Update 28. Februar 2026: Widersprüche im Ministerium und Einschaltung des LfDI

Die neuesten Entwicklungen zeigen eine systematische Blockadehaltung im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG):

Verzögerungstaktik des Ministeriums: Nach langem Schweigen reagierte das Ministerium am 21. Februar. Mit der Begründung der „Komplexität“ und der „Beteiligung Dritter“ wurde die Frist verlängert. Dies steht im krassen Widerspruch zu früheren Behauptungen, das Verfahren aus dem Jahr 2023 sei bereits abgeschlossen.

Einschaltung des LfDI: Am 25. Februar 2026 hat der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit (LfDI) das Vermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 900-0009#2026/0040-0104 LfDI offiziell aufgenommen. Er hat das Ministerium zur Stellungnahme bezüglich der verweigerten Akteneinsicht aufgefordert.

Offene Frage: Wenn die Prüfung bereits 2023 abgeschlossen wurde, warum bedarf es dann heute einer erneuten Abstimmung mit „Dritten“? Dieser Widerspruch untermauert den Verdacht, dass nie eine faire und transparente Untersuchung stattgefunden hat.

Update 19. Februar 2026: Das Bundesamt für Justiz und die Grenzen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Ich habe heute die Antwort der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) erhalten. Die Behörde bestätigt zwar den Eingang meiner Dokumentation – inklusive der Ignoranz der Landesbehörden und der

Der Grund ist eine rechtliche Sackgasse: Das BfJ argumentiert, dass der persönliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nicht eröffnet sei, da ich meinen Fall bereits öffentlich dokumentiert habe (YouTube). Laut Behörde entfalle damit der Schutzstatus, da die Informationen bereits „in vollem Umfang verfügbar“ seien.

Mein Fazit: Dies ist das Paradoxon des Rechtsstaates. Wer den Mut hat, Missstände öffentlich zu machen, verliert laut dieser Auslegung den Schutz als Hinweisgeber. Während die höchste Justizbehörde des Bundes auf rechtliche Zuständigkeiten verweist, bleibt der Kern – die systematische Diskriminierung und das Schweigen der Behörden in Rheinland-Pfalz – weiterhin unangetastet.

Update 04. Februar 2026: Der bürokratische Kreislauf setzt sich fort

Auch das Büro des Polizeibeauftragten des Bundes hat nun reagiert. Wie erwartet, erklärt man sich für unzuständig, da der Fall die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz betrifft und nicht die Bundespolizei. Während jede Stelle penibel ihre „Nicht-Zuständigkeit“ prüft und bestätigt, bleibt die Kernfrage unbeantwortet: Wer kontrolliert die Kontrolleure, wenn ein ganzes Bundesland schweigt? Die Liste der Stellen, die den Fall „zur Kenntnis nehmen“, aber nicht handeln können, wächst weiter.

Update 04. Februar 2026: Diskrepanz innerhalb der politischen Kommunikation

Während das Bundestagsbüro von Christian Görke (Die Linke) den Ernst der Lage erkannt und meinen Fall an den Antirassismus-Experten Ferat Koçak weitergeleitet hat, reagierte die Bundesgeschäftsstelle der Partei mit einer Standardantwort. Man verwies lediglich auf eine private Rechtsberatung. Dieser Kontrast zeigt deutlich, dass die politische Führung oft weit von der brennenden Realität institutioneller Diskriminierung entfernt ist, während einzelne Abgeordnete bereits aktiv werden.

Update 04. Februar 2026: Antwort aus dem Bundeskanzleramt

Mein Fall hat das Bundeskanzleramt erreicht. Herr Thomas Rücker bestätigte in einem offiziellen Schreiben den Eingang und die Relevanz des Falls. Er verwies auf die föderale Trennung, betonte jedoch, dass mein Anliegen nicht geringgeschätzt wird, und empfahl die Einschaltung des Bundesamtes für Justiz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Während die höchste Regierungsbehörde den Fall ernst nimmt, verharren die Landesbehörden weiter im Schweigen.

Update 24. Januar 2026: Durchbruch bei der Bürgerbeauftragten & neue politische Reaktionen

  • Förmliche Untersuchung eingeleitet (U 58/26): In einem neuen Schreiben vom 22.01.2026 hat die Bürgerbeauftragte des Landes RLP bestätigt, dass sie das Verwaltungshandeln des Ministeriums (MWG), der LADS und der ADD untersucht. Ich wurde aufgefordert, alle Beweise für das systematische Ignorieren meiner Beschwerde aus dem Jahr 2023 einzureichen.

  • Neues Aktenzeichen der CSU: Ein weiterer Vorgang wurde offiziell unter der Nummer CSU-275327-B5B4N9 registriert.

  • Ticket vom BSW erhalten: Auch das Helpdesk-Team des Bündnis Sahra Wagenknecht hat meinen Fall unter der Ticket-Nummer 30118216 aufgenommen.

  • Kooperation mit dem ADB RLP: Ich habe die Einwilligungserklärung zum Datenschutz beim Antidiskriminierungsbüro RLP eingereicht, um den Fall auch auf fachlicher Ebene zu dokumentieren.

Update 21. Januar 2026: Mein Fall erreicht den Landtag – Kontakt durch MdL Michael Wäschenbach

Ein wichtiger Durchbruch: Der Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach (CDU), Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss, hat mich persönlich kontaktiert. Hintergrund ist die bevorstehende Verabschiedung des neuen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Rheinland-Pfalz in der nächsten Woche.

  • Der Kern: Herr Wäschenbach erkundigte sich nach dem Stand meiner Petition (Aktenzeichen U 58/26) und der Reaktion der Behörden.

  • Meine Antwort: Ich habe ihm dargelegt, dass das aktuelle System versagt, da die Antidiskriminierungsstelle (LADS) ihre eigene Machtlosigkeit einräumt und das Ministerium (MWG) Prüfungen behauptet, ohne die Betroffenen jemals anzuhören.

  • Bedeutung: Mein Fall dient nun als reales Beispiel für die Debatte über das neue Gesetz. Es geht darum, ob das neue Gesetz endlich echte Unabhängigkeit und Konsequenzen bei Diskriminierung schafft oder ein „Papiertiger“ bleibt.

 

Update 19. Januar 2026: Ministerium (MWG) behauptet interne Prüfung – Ich fordere Akteneinsicht

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat auf meine offizielle Eingabe reagiert. Die Antwort ist entlarvend für die bürokratische Ignoranz.

  • Die Behauptung: Das Ministerium behauptet, mein Fall sei bereits im Jahr 2023 „ausführlich geprüft“ worden.

  • Die Realität: Zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2023 wurde ich angehört oder auch nur kontaktiert. Eine Prüfung ohne Einbeziehung des Betroffenen verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.

  • Meine Reaktion: Ich habe offiziell Antrag auf Akteneinsicht nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) gestellt. Wenn es eine „ausführliche Prüfung“ gibt, will ich die Dokumente sehen.

Fazit: Das Ministerium versucht, das systematische Versagen der Aufsichtsbehörden hinter formaljuristischen Ausflüchten zu verstecken. Ich werde nicht lockerlassen, bis die volle Transparenz hergestellt ist.

Update 16. Januar 2026: Eingangsbestätigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle

Auch die Alternative für Deutschland (AfD) hat den Empfang meiner Dokumentation bestätigt und den Vorgang in ihrem System registriert.

  • Status: Automatische Eingangsbestätigung erhalten.

  • Ticket-Nummer: #78441180

  • Bedeutung: Damit sind nun Parteien über das gesamte politische Spektrum hinweg über das systematische Behördenversagen in Kenntnis gesetzt.

Update 15. Januar 2026: Bürgerbeauftragte eröffnet Verfahren (U 58/26)

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat meine Eingabe offiziell angenommen.

  • Aktenzeichen: U 58/26

  • Status: In Prüfung.

  • Hintergrund: Die Bürgerbeauftragte prüft nun meine Klarstellung, dass es nicht um einen Arbeitsrechtsstreit geht, sondern um das systematische Ignorieren meiner Beschwerde durch die Ministerien und Aufsichtsbehörden.

 

Update 14. Januar 2026: Offizielles Aktenzeichen vom Oberverwaltungsgericht (OVG) erhalten

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat meine Eingabe nun offiziell registriert und ein Aktenzeichen vergeben. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Dokumentation des institutionellen Schweigens.

  • Status: Offiziell im System des OVG registriert.

    Aktenzeichen: 1402E26-OVG RP-0001

    Bedeutung: Trotz der Behauptung, es gäbe keine „rechtliche Grundlage“ für ein Eingreifen, wurde der Vorgang unter einer offiziellen Nummer im Justizsystem des Landes festgeschrieben. Dies beweist, dass meine Kritik an der „institutionellen Ignoranz“ nun eine aktenkundige Tatsache ist

Update 12. Januar 2026: Offizielles Aktenzeichen von der CSU erhalten

Meine Eingabe zum systematischen Behördenversagen wurde nun auch offiziell von der CSU (Christlich-Soziale Union) registriert.

  • Status: Offiziell bestätigt / In Bearbeitung.

  • Aktenzeichen: CSU-222693-J8P2Y7

Dieser Schritt stellt sicher, dass meine Beschwerde in den Datenbanken der Partei dokumentiert ist und nicht ignoriert werden kann. Jeder Schritt wird hier lückenlos für die Öffentlichkeit und zukünftige europäische Instanzen dokumentiert.

Update 12. Januar 2026: Antwort aus dem Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Abgeordnete Sylvia Rietenberg (MdB) hat auf meine Petition reagiert. In ihrer Antwort verweist sie auf das Prinzip der Gewaltenteilung und empfiehlt mir, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da die Legislative (das Parlament) keine Rechtsberatung durchführen könne.

Meine Analyse: Diese Antwort ist ein klassisches Beispiel für das Ausweichen vor politischer Verantwortung. Ich habe keine Rechtsberatung gesucht, sondern die parlamentarische Kontrollpflicht eingefordert. Wenn staatliche Behörden (Exekutive) bei Diskriminierung systematisch schweigen, ist es die Pflicht der gewählten Volksvertreter, dieses Versagen zu untersuchen. Wer kontrolliert die Behörden, wenn das Parlament sich für unzuständig erklärt? Dies ist ein gefährliches Vakuum in unserem Rechtsstaat.

Reaktion aus Hessen (Erfolg der Eingabe)

Status: Erfolg durch parlamentarische Weiterleitung

Der Hessische Landtag hat auf meine Eingabe vom 05.01.2026 reagiert. Da die Zuständigkeit für das systemische Versagen der Behörden in Rheinland-Pfalz liegt, wurde mein Fall offiziell an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz zur Prüfung und Stellungnahme übermittelt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Druck auf die Verantwortlichen in Mainz zu erhöhen.


Reaktion der Landesantidiskriminierungsstelle RLP (Eingeständnis der Machtlosigkeit)

Status: Institutionelle Ignoranz & fehlende Unabhängigkeit

Am 10.01.2026 erhielt ich eine Antwort von Frau Mechthild Gerigk-Koch, Leiterin der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Die Antwort bestätigt die Kernpunkte meiner Kritik:

  • Keine Unabhängigkeit: Die Stelle gibt offen zu, als Fachreferat im Ministerium „nicht unabhängig“ zu sein und keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Behörden zu besitzen.

  • Flucht in die Verjährung: Anstatt das gemeldete Fehlverhalten der Vorgesetzten und das institutionelle Schweigen inhaltlich aufzuarbeiten, beruft sich die Stelle auf abgelaufene Fristen des AGG.

  • Systemversagen: Die Antwort macht deutlich, dass Betroffene von staatlicher Diskriminierung im Stich gelassen werden, sobald die internen Kontrollinstanzen (wie die Beschwerdestelle nach § 13 AGG) versagen oder schweigen.

Mein Fazit dazu: Wenn eine staatliche Antidiskriminierungsstelle zugibt, nicht unabhängig zu sein und sich bei strukturellen Problemen hinter formalen Fristen versteckt, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Diese Korrespondenz ist ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer unabhängigen Untersuchungskommission.

Hier ist der vollständige Text der Eingabe, die derzeit den Bundestag sowie die Landtage erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist eine offizielle Eingabe bezüglich eines systematischen Versagens des Rechtsstaates in Rheinland-Pfalz. Dieser Fall, dokumentiert in den untenstehenden Videos, enthüllt eine eklatante Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht sowie des Grundgesetzes (Art. 3 GG).

Nach einer mutmaßlich diskriminierenden Entlassung im Öffentlichen Dienst verweigerten sämtliche angeschriebene Kontroll- und Beschwerdestellen jegliche Reaktion. Dieses institutionelle Schweigen ist die eigentliche Diskriminierung und stellt eine fundamentale Funktionsstörung des Rechtsstaates dar.

Der Fall: Ignoranz als institutionelle Diskriminierung

Nachdem ich im Jahr 2023 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit unter Umständen entlassen wurde, die ich als zutiefst diskriminierend empfand, begann eine Kette des Schweigens:

  • Ich wandte mich an den Personalrat, die Abteilungsleitung und den Präsidenten der Einrichtung.
  • Ich kontaktierte die Aufsichtsbehörden und das zuständige Ministerium.
  • Sogar die Antidiskriminierungsstelle (ADS) hat auf meine Anfrage hin nicht reagiert.

Rechtliche Einordnung (Hinweisgeberschutzgesetz & AGG):

Dieses völlige Ausbleiben einer Reaktion stellt eine Verletzung des gesetzlich verankerten Beschwerderechts (§ 13 AGG) dar. Zudem ist meine Eingabe im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu werten, da hier systemische Mängel in der Verwaltung offenbart werden.

Einschüchterungsversuch statt Sachaufklärung

Nach der Veröffentlichung meiner Erfahrungen sah ich mich mit einem konkreten Einschüchterungsversuch konfrontiert. Ein Landtagsabgeordneter der Grünen in RLP schrieb mir:

„Guten Abend, bekommen Sie für diesen Unsinn Geld, oder machen Sie das umsonst? … alles was strafrechtlich relevant ist, bringe ich unmittelbar zur Anzeige. Versprochen. Der Rest ist mir wurscht.“
– Josef Winkler (MdL)

Mein Appell und meine Forderung

Ich kämpfe nicht für mich allein, denn ich habe mich an diesen Schmerz gewöhnt. Ich kämpfe für meine Kinder und die nachfolgenden Generationen, damit Diskriminierung keinen Platz in unserer Gesellschaft findet.

Ich fordere Sie als gewählte Mandatsträger auf:

  1. Untersuchen Sie das strukturelle Versagen der öffentlichen Stellen bei der Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden.
  2. Sorgen Sie dafür, dass die im AGG und GG festgeschriebenen Rechte nicht durch institutionelle Ignoranz ausgehöhlt werden.

Ich erwarte eine Bestätigung über den Eingang dieser Informationen sowie eine Mitteilung über konkrete Schritte für die Zukunft.

Die Dokumentation meines Falles finden Sie hier:

Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=rlZ5ot5dPyM
Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=hNNLHslz-Ok
Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=2IqdWrjB6b4
Teil 4: https://www.youtube.com/watch?v=h-nPqS2IzL0

Mit freundlichen Grüßen,

Omid
www.Omid57.net